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Anrechnung von Kindererziehungszeiten im EU-Ausland bei Alterspension - Vorabentscheidungsersuchen

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/348RdW 2025, 453 Heft 7 v. 17.7.2025

Im Zusammenhang mit der Frage der Anrechnung von in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Kindererziehungszeiten auf die für eine österreichische Alterspension erforderliche Mindestversicherungszeit hat der OGH dem EuGH in zwei Verfahren mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. So sei ua unklar, ob Art 21 AEUV dahingehend auszulegen ist, dass der leistungspflichtige Mitgliedstaat (hier: Österreich) verpflichtet ist, Kindererziehungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen, auch wenn die Person Versicherungszeiten aus einer Beschäftigung im leistungspflichtigen Mitgliedstaat ausschließlich vor den Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat, und wie es sich verhält, wenn die Person zwar vor und nach den Zeiten der Kindererziehung in Österreich erwerbstätig war, dazwischen aber auch in einem dritten Mitgliedstaat gearbeitet hat. OGH 11. 2. 2025, 10 ObS 69/24f (beim EuGH anhängig zu C-142/25) und OGH 11. 2. 2025, 10 ObS 118/24m (beim EuGH anhängig zu C-143/25).

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