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EuGH: Verspätetes Reisegepäck - fristgerechte Schadensanzeige

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/343RdW 2025, 452 Heft 7 v. 17.7.2025

Der Schaden, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht, kann dem Luftfrachtführer bereits vor dem Zeitpunkt angezeigt werden, zu dem das betreffende Reisegepäck seinem Empfänger ausgehändigt wird. EuGH 5. 6. 2025, C-292/24, Iberia (Protestation anticipée).

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