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KollV-Seilbahnen: Keine Berücksichtigung der Lehrzeit bei Kündigungsfrist

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/267RdW 2025, 349 Heft 5 v. 13.5.2025

KollV-Seilbahnen: § 14

Im Geltungsbereich des KollV für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses nicht mitzuberücksichtigen.

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