Im Betrieb wurde mit der Gewerkschaft ein über den Kollektivvertrag hinausgehendes Taggeld vereinbart. Weil kein Betriebsrat eingerichtet war und die Vereinbarung sohin nicht mit einem Betriebsrat getroffen wurde, sind die Taggelder (soweit sie über den Kollektivvertrag hinausgehen) steuerpflichtig. - VwGH 16. 10. 2025, Ra 2024/15/0073.

