TAG: § 18 Abs 1
ASGG: § 61 Abs 1
Wird einer Klage auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses (hier: eines dem Theaterarbeitsgesetz [TAG] unterliegenden AN mit jeweils auf ein Jahr befristeten Bühnenarbeitsverträgen, dessen Dienstverhältnis nicht verlängert wurde) mit einem erstinstanzlichen Urteil stattgegeben, hat der AN aufgrund der vorläufigen Wirksamkeit des Urteils gem § 61 ASGG während des laufenden Verfahrens einen vorläufigen Anspruch auf das Entgelt nach § 1155 ABGB. Wird die Klage später endgültig abgewiesen, muss der AN das für die Dauer des Prozesses erhaltene Entgelt auf der Grundlage von § 1435 ABGB zurückzahlen.

