Besonders in wirtschaftlich volatilen Zeiten kann bei einem Konzern iSv § 15 AktG bzw § 115 GmbHG der Umstand eintreten, dass der Konzernabschluss ein negatives Konzernergebnis ausweist, die Konzernobergesellschaft jedoch über einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn verfügt. Darf das dazu berufene Organ der Konzernobergesellschaft in diesem Fall die Ausschüttung einer Dividende/eines Gewinnes an ihre Aktionäre/Gesellschafter beschließen oder besteht ein Ausschüttungsverbot?1 Für die Beurteilung dieser Rechtsfrage wird in einem ersten Schritt der Konzern aus einer gesellschaftsrechtlichen Betrachtungsweise und in einem zweiten Schritt aus Sicht der Konzernrechnungslegung analysiert. Untersuchungsobjekt bildet die GmbH als Konzernobergesellschaft. In einem weiteren Abschnitt wird untersucht, ob die Gesellschafter in dem eingangs geschilderten Fall eine Ausschüttung aufgrund der sie treffenden Treuepflicht beschließen dürfen. Nachdem die hier analysierte Rechtsfrage in Österreich bislang kaum in der Literatur behandelt wurde, erfolgt auch eine Einbeziehung der bisher in Deutschland erfolgten Diskussion hierzu.

