Verpflichten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in ihrer Arbeit zum Tragen einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitskleidung, stellt sich die Frage, wie diese Nutzungsüberlassung abgabenrechtlich zu beurteilen ist: Liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch im Sinne der Einkommen- oder Umsatzsteuer vor? Sind Kostenersparnisse in der Privatsphäre der Arbeitnehmer als Sachbezug/geldwerter Vorteil/Einnahme in der Einkommensteuer oder als Eigenverbrauch in der Umsatzsteuer zu erfassen?

