Die Begrenzung der einkommensteuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern auf 500.000 € pro Person und Jahr gem § 20 Abs 1 Z 7 EStG 1988 gilt nicht bei der Berechnung der Forschungsprämie. - VwGH 30. 9. 2025, Ro 2024/13/0017.
Die Begrenzung der einkommensteuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern auf 500.000 € pro Person und Jahr gem § 20 Abs 1 Z 7 EStG 1988 gilt nicht bei der Berechnung der Forschungsprämie. - VwGH 30. 9. 2025, Ro 2024/13/0017.
