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Autorisiert oder nicht autorisiert, das ist hier neuerlich die Frage11Der Titel nimmt Bezug auf den Beitrag von Fletzberger/Falke, Aktuelle Probleme bei missbräuchlichen Zahlungen - Autorisiert oder nicht autorisiert, das ist hier die Frage! ZFR 2024, 364.

WirtschaftsrechtJohann KriegnerRdW 2025/560RdW 2025, 732 Heft 11 v. 10.11.2025

Moderne Zahlungsformen wie Kreditkarten oder Online-Banking erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.22Im Jahr 2024 nutzten 78 % der Personen in Österreich Online-Banking in den drei Monaten vor der Erhebung. Zehn Jahre zuvor waren es erst 48 %: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/431727/umfrage/nutzung-des-internets-fuer-online-banking-in-oesterreich/#:~:text=Im%20Jahr%202024%20nutten%2078,oder%20die%20Ab-frage%20von%20Kontoinformationen . Allerdings haben sich in den letzten Jahren die Sicherheitsrisiken für elektronische Zahlungen deutlich erhöht. Neben dem "physischen" Kartenmissbrauch treten zunehmend "Phishing"-Fälle auf,33Unter "Phishing" - das Kunstwort setzt sich aus den Wörtern "Password" und "Fishing" zusammen - versteht man betrügerische Angriffe Dritter, bei denen Benutzern Zugangs- bzw Transaktionsdaten, insb PIN- und TAN-Codes, herausgelockt werden, Wiebe in Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht2 (2007) Band III Rz 3/34. in denen der Kunde zur Herausgabe von Informationen veranlasst wird, oder Fälle, in denen der Kunde selbst die Transaktion freigibt. In diesem Beitrag soll die wichtige Frage beurteilt werden, wann ein Zahlungsauftrag als autorisiert gilt.44Dass die Frage der Autorisierung ua so wichtig ist, liegt daran, dass die Haftungsregelungen der §§ 67, 68 ZaDiG 2018 nur für nicht autorisierte Zahlungen gelten.

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