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EuInsVO 2015 - schuldbefreiende Leistung?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/521RdW 2025, 679 Heft 10 v. 10.10.2025

EuInsVO 2015: Art 31

IO: § 3

Über Vorabentscheidungsersuchen des OGH im vorliegenden Verfahren hat der EuGH in der Vorabentscheidung C-186/24, RdW 2025/258, klargestellt, dass der Unionsgesetzgeber zwar mit Art 31 Abs 1 EuInsVO 2015 den guten Glauben Dritter schützen wollte, der in einem anderen Mitgliedstaat als jenem der Verfahrenseröffnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Unkenntnis dieses Tatbestands eine Leistung an den Schuldner erbringt, obwohl er an den Verwalter hätte leisten müssen (derartige Leistungen werden für schuldbefreiend erklärt). Dies setzt jedoch nach Ansicht des EuGH voraus, dass das Rechtsgeschäft nach dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung gegenüber den am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubigern wirksam ist.

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