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Gerichtsvollzieher unterliegt bei Vollzugsauftrag nicht der DSGVO

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/360RdW 2024, 481 Heft 7 v. 18.7.2024

DSGVO: Art 55

Nicht zu beanstanden ist die Rechtsansicht, die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers im Rahmen des Vollzugsauftrages sei als justizielle Tätigkeit iSd Art 55 Abs 3 DSGVO anzusehen und daher vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen.

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