Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU, mit Staaten und Territorien gem der Verordnung des BMF BGBl II 2024/124 sowie mit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind. Die aktuelle BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche im Kalenderjahr 2024 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten. Weiters werden jene Staaten und Territorien angeführt, für die für den Meldezeitraum 2023 Informationen gem § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. (Info des BMF vom 30. 5. 2024, 2024-0.398.016)