Rollen können sich im Laufe der Zeit wandeln; so ist etwa "co-operative Compliance" seit Jahren aus den Niederlanden, den USA oder Kanada bekannt. Nach dem Vorbild des niederländischen "Horizontal Monitoring" startete im Jahre 2011 in Österreich das Pilotprojekt "Horizontal Monitoring". Daraus resultierte ein wertvoller Erfahrungsschatz, wenngleich vor allem das "unklare rechtliche Kleid des Pilotprojekts" thematisiert wurde1 und es daher ein solches zu schneidern galt. Dies geschah mit dem Jahressteuergesetz 2018; bewusst sich inhaltlich wie sprachlich von den Niederlanden abhebend, wurde die "Begleitende Kontrolle" gesetzlich verankert (§§ 153a ff BAO) und stellt seither die Alternative zur klassischen Außenprüfung dar. Die Begleitende Kontrolle stößt auch in Deutschland auf großes Interesse (vgl zB Richter/Welling und Mayr, FR 2020, 937 und 941).