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EuGH: Markenbenutzung zum Hinweis auf Bestimmung einer Ware

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/240RdW 2024, 327 Heft 5 v. 14.5.2024

RL 2008/95/EG : Art 6

Die an die Stelle des Art 6 Abs 1 Buchst c RL 2008/95/EG [MarkenRL] getretene Bestimmung, also Art 14 Abs 1 Buchst c RL (EU) 2015/2436 [MarkenRL 2015] ist hinsichtlich des Umfangs der Benutzung der Marke durch einen Dritten, die der Inhaber dieser Marke nicht verbieten kann, anders gefasst:

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