In einer inklusiven Gesellschaft besteht ein hoher Bedarf an barrierefreien Angeboten, um insb Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen. Und dieser Bedarf wird in den nächsten Jahren wohl auch noch weiter steigen. Bislang war dieser Bedarf aber angebotsseitig oft mit hohen Kosten verbunden, die ua durch unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften verursacht wurden. Die EU nahm dies zum Anlass, mit einer Richtlinie, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA),1 gegenzusteuern und den Binnenmarkt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe insb im digitalen Bereich zu harmonisieren. Der EAA wurde in Österreich mittlerweile auch mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) 2 umgesetzt, wenngleich dieses planmäßig erst Mitte 2025 (teilweise) wirksam wird, weil der EAA eine mehrjährige, gestaffelte Übergangsphase vorsieht. Aufgrund der maßgeblichen praktischen Relevanz der neu eingeführten Barrierefreiheitsanforderungen - sowohl für die davon Profitierenden als auch für die dadurch in die Pflicht genommenen Wirtschaftsakteure - soll im vorliegenden Beitrag ein Überblick über wesentliche Regelungsinhalte geboten werden. Dabei wird auf einzelne, besonders relevant erscheinende Schwerpunkte näher eingegangen.3