Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 wurden knapp ein Jahr nach ihrer letzten Wartung einer erneuten Aktualisierung unterzogen, im Zuge derer vor allem die im Jahr 2023 beschlossenen Änderungen im Bereich des EStG eingearbeitet wurden. Darüber hinaus wurden mit dem Wartungserlass 2024 vor allem Ausführungen zu zwischenzeitlich ergangenen Verordnungen und auf der Homepage des BMF veröffentlichte Anfragebeantwortungen in die EStR aufgenommen. Dieser Beitrag behandelt die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Gebäudeentnahme, des IFB und die neue Bestimmung zu Einlagen in Personengesellschaften, während im nächsten Heft auf die weiteren wesentlichen Punkte des EStR-Wartungserlasses 2024 eingegangen wird.