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Maklervertrag per E-Mail - Rücktritt nach FAGG

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/193RdW 2024, 258 Heft 4 v. 15.4.2024

FAGG: §§ 4, 11, 12, 18

1. Hat die Maklerin der Verbraucherin bei einem per Mail geschlossenen Maklervertrag ein nicht lesbares Muster-Widerrufsformular übermittelt, hat die Maklerin nicht der Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG entsprochen, weil ein solches Formular für die Verbraucherin nicht verwendbar ist. Daher verlängert sich die Rücktrittsfrist nach § 12 Abs 1 FAGG um zwölf Monate.

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