vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einige Fragen zur Organhaftung in AG und GmbH

WirtschaftsrechtHans-Georg KoppensteinerRdW 2024/182RdW 2024, 232 Heft 4 v. 15.4.2024

Die Haftung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist auch in Österreich vielfach erörtert worden. Doch gibt es, wie eine rezente Untersuchung deutlich gemacht hat,11 Ernst, Verantwortung für Gremienunrecht, AcP 2023, 170. noch immer eine Reihe von Fragen, die es nützlich erscheinen lassen, sie erneut aufzugreifen. Gegenstand der folgenden Überlegungen ist die Verantwortlichkeit von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten in AGs und GmbHs gegenüber der Gesellschaft, also nicht im Verhältnis zu Dritten.22Dazu Koppensteiner, Anmerkungen zur Außenhaftung von Vorständen und Geschäftsführern, GesRZ 2023, 84. Auf Gesellschafterbeschlüsse und damit verbundene Haftungsfragen gehe ich nicht ein. Zu unterscheiden sind organschaftliche, vertrags- und deliktsrechtliche Haftungsgrundlagen. Dem entsprechend ist der folgende Text gegliedert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte