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Flugannullierung - Reisegutschein als Erstattung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/174RdW 2024, 230 Heft 4 v. 15.4.2024

Sofern das Luftfahrtunternehmen den Fluggast in lauterer Weise klar und umfassend über die verschiedenen Erstattungsmodalitäten (Barzahlung, Überweisung, Reisegutscheine etc) informiert hat, kann davon ausgegangen werden, dass dieser durch Ausfüllen eines Formulars auf der Website des Luftfahrtunternehmens der Erstattung in Form eines Reisegutscheins zugestimmt hat. EuGH 21. 3. 2024, C-76/23 , Cobult; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

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