ASVG: § 4 Abs 4, §§ 255, 273
Für die Frage, ob einem Versicherten Berufsschutz nach § 255 Abs 2 ASVG bzw § 273 ASVG zukommt, sind auch in freien Dienstverhältnissen erworbene Pflichtversicherungsmonate zu berücksichtigen. § 4 Abs 4 ASVG ordnet die umfassende Gleichstellung freier DN mit "echten" DN an, was sowohl das Beitragsrecht als auch das Leistungsrecht umfasst. Daraus folgt, dass es für die Beurteilung des Berufsschutzes auf die vertragliche Grundlage von Tätigkeiten, die die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründet, nicht ankommt. Maßgeblich ist nur, ob die jeweilige Tätigkeit (inhaltlich) eine qualifizierte Tätigkeit iSd § 273 Abs 1 oder § 255 Abs 1 ASVG ist. Es wirkt sich daher nicht auf den Berufsschutz aus, wenn eine versicherte Person dieselbe Angestelltentätigkeit teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses und teilweise als freie DN ausgeübt hat.