ABGB: § 879
KSchG: §§ 6, 28, 29
Von den ursprünglich 87 beanstandeten Klauseln der AGB eines Luftfahrtunternehmens waren nur noch 82 Klauseln Gegenstand des Revisionsverfahrens, die - infolge Nichtigkeit der Rechtswahlklausel nach ungarischem Sachrecht - nach österreichischem Recht zu prüfen waren. Die geprüften Klauseln erwiesen sich ua als intransparent (etwa ein Pauschalverweis auf ergänzende Bedingungen; die Definition des Begriffs "Tarif") oder verstießen auch gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sowie § 6 Abs 1 Z 9 KSchG.