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Insolvenz: Wirksame Sicherungszession?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/139RdW 2024, 180 Heft 3 v. 17.3.2024

ABGB: § 1392

IO: §§ 30, 31

Zur Sicherung eines Kredits trat die Schuldnerin am 13. 7. 2018 der bekl Bank global ihre bestehenden und zukünftigen Kundenforderungen ab. Die externe Buchhalterin setzte den jeweiligen Globalzessionsvermerk in der Form, dass auf jedem Kundenkontoblatt der Schuldnerin jeweils nachfolgender Vermerk gesetzt wurde, der automatisiert auch auf jeder OP-Liste aufschien: "Sämtliche bestehende und zukünftigen Forderungen auf diesem Konto sind an die [Bekl] zediert ab Datum der Globalzessionsvereinbarung vom 13. 7. 2018."

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