Das Pauschalentgelt für einen Handytarif mit "Gratiszugabe" ist für umsatzsteuerliche Zwecke auf die beiden Komponenten aufzuteilen; es liegt keine unentgeltliche Zuwendung vor. - VwGH 19. 10. 2023, Ra 2020/13/0110.
Das Pauschalentgelt für einen Handytarif mit "Gratiszugabe" ist für umsatzsteuerliche Zwecke auf die beiden Komponenten aufzuteilen; es liegt keine unentgeltliche Zuwendung vor. - VwGH 19. 10. 2023, Ra 2020/13/0110.