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Rückerstattung nach dem EpiG umfasst auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2024/108RdW 2024, 129 Heft 2 v. 15.2.2024

EpiG: § 32 Abs 3

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