vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilweise Umsetzung von Inhalten des Wachstumschancengesetzes im Kreditzweitmarktförderungsgesetz

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2024/53RdW 2024, 75 Heft 1 v. 18.1.2024

Der Bundesrat hat am 15. 12. 2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt (BR-Dr 656/23 [B]; siehe dazu Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 14. 12. 2023 [BR-Dr 656/23]). Damit werden einige steuerlich relevante Teile des "gescheiterten" Wachstumschancengesetzes (dessen Entwurf wurde durch den Bundesrat am 24. 11. 2023 an den Vermittlungsausschuss überwiesen, siehe BR-Dr 588/23) nunmehr doch umgesetzt. Hintergrund der Änderungen ist primär die rechtzeitige Anpassung an das Inkrafttreten des MoPeG. Insb folgende überblicksartig dargestellten Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz wurden in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen. Das Gesetz soll am 1. 1. 2024 in Kraft treten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte