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Erfüllung der Anwartschaft für Weiterbildungsgeld

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/46RdW 2024, 48 Heft 1 v. 18.1.2024

AlVG: § 26

Die Geltendmachung von Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz setzt (neben der Arbeitsfähigkeit und einer Vereinbarung nach § 11 AVRAG) die Erfüllung einer "Anwartschaft auf Arbeitslosengeld" voraus. Dabei können nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26 Abs 2 AlVG Zeiten, die für die Beurteilung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld herangezogen wurden, nicht nochmals berücksichtigt werden.

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