UWG: § 2
Die Vorinstanzen sind im vorliegenden Sicherungsverfahren zum Schluss gekommen, dass die Bezeichnung "Wirtschaftskanzlei" durch einen Unternehmensberater bei den angesprochenen Verkehrskreisen keine Fehlvorstellung iSd § 2 UWG hervorruft, zumal der Begriff "Wirtschaftskanzlei" nicht den Rechtsanwälten vorbehalten sei.