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Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei "Hill-Holdsystem"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/23RdW 2024, 26 Heft 1 v. 18.1.2024

StVO: § 23

VersVG: § 61

Das Fahrzeug des Kl verfügt über ein Schaltgetriebe, eine Handbremse und ein sogenanntes "Hill-Holdsystem", das bewirkt, dass bei Abstellen des Fahrzeugs und kurzem Betätigen des Bremspedals im Leerlauf die Bremse für ca 20 Sekunden aktiviert wird und sich anschließend wieder löst. Wenn die Handbremse beim Abstellvorgang nicht aktiviert ist, scheint nach dem Abstellen des Motors auf dem Display im Fahrzeug ein Warnhinweis auf, der für jeden aufmerksamen Kfz-Lenker klar ersichtlich ist.

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