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AGB zweier Gesellschaften mit gemeinsamer Homepage

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/18RdW 2024, 21 Heft 1 v. 18.1.2024

ABGB: § 864a

KSchG: § 6

Die Website, auf der Glücksspiele und Sportwetten angeboten werden, wird von zwei Gesellschaften (Bekl der Klage auf Rückzahlung des erlittenen Spielverlusts) betrieben. Bei seiner Registrierung erklärte sich der kl Spieler mit den AGB einverstanden, deren erster Punkt A.1. (Allgemeine Bestimmungen) lautet: "An jeder Wette sind einerseits die b* I* Ltd. [...] und andererseits der Wettende (im Folgenden ‚Kunde‘) beteiligt. Bei den Casino- und Pokerspielen ist Vertragspartner die b* E* Ltd. [...]. Die b* I* Ltd. [die hier Erstbekl] sowie die b* E* Ltd. [die hier Zweitbekl] werden im Folgenden unter der Kurzbezeichnung ‚b*‘ zusammengefasst."

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