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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2024

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/13RdW 2024, 7 Heft 1 v. 18.1.2024

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.217,96 € für das Jahr 2024 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.217 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.420 €

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