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OGH: Private Unfallversicherung, Vorinvalidität: Kreuzband gleich Meniskus?

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/4RdW 2024, 6 Heft 1 v. 18.1.2024

Kreuzbänder und Menisken in Kniegelenken gewährleisten deren Stabilisierung und Beweglichkeit und betreffen somit die gleiche körperliche Funktion, nämlich die Funktion des Kniegelenks; eine Invalidität infolge einer Kreuzband-Verletzung (wie hier) ist daher bei einer neuerlichen Verletzung dieses Kniegelenks im Bereich des Meniskus als Vorinvalidität zu berücksichtigen. OGH 24. 10. 2023, 7 Ob 166/23x.

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