ABGB: §§ 16, 20, 1330
DSGVO: Art 17
Im vorliegenden Sicherungsverfahren nutzt ein Rechtsanwalt den Dienst " *- Unternehmensprofile" in dessen Rahmen auch Bewertungen jedes registrierten Nutzers durch 1 bis 5 Sterne samt optionalem Kommentar zugelassen sind. Nach den Bedingungen des Dienstes ist es nicht gefordert, dass nur Mandanten Bewertungen abgeben dürften; die Richtlinien verlangen (bloß), dass Beiträge einem "tatsächlichen Erlebnis entsprechen" (bzw auf realen Erlebnissen basieren).