Waren und Dienstleistungen, Investments und Unternehmen sind nicht nur angesichts der Klimakrise häufig bemüht, in der Werbung "besonders ökologisch, fair und nachhaltig" zu erscheinen. Damit rücken verstärkt jene Anforderungen in den Fokus, welche die Rechtsordnung an "Green Claims" stellt. Wann ist die Grenze zur irreführenden Werbung überschritten und liegt sogenanntes unlauteres "Greenwashing" vor? Der vorliegende Beitrag versucht eine Standortbestimmung und spannt den Bogen vom (lauterkeitsrechtlichen) Wahrheitsgebot in der Werbung hin zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über Green Claims.