Die letzten Jahre haben eine wahre Fülle von neuen Vorschriften für die Unternehmensberichterstattung, insb im Bereich der Corporate Governance, gebracht. Das ist natürlich ein potenzieller Wettbewerbsnachteil für die von diesen Vorschriften betroffenen Unternehmen innerhalb der EU und des EWR. Daher geht der Unionsgesetzgeber zunehmend dazu über, diese Vorschriften auch für Drittlandunternehmen zu "exportieren". Rezente Beispiele sind die Richtlinie zur Transparenz über die in einzelnen Ländern gezahlten Ertragssteuern, die gerade umgesetzt wird (pCBCR), und die neue Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Auch der derzeit im Trilogstadium befindliche Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) soll neben EU- und EWR-Gesellschaften auch Unternehmen mit Sitz in einem Drittland erfassen.