ASVG: § 177, Nr 38 der Anlage 1
Eine Infektionskrankheit kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie entweder in einem in Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG ausdrücklich angeführten Unterneh-
ASVG: § 177, Nr 38 der Anlage 1
Eine Infektionskrankheit kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie entweder in einem in Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG ausdrücklich angeführten Unterneh-