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Kürzung des All-in-Gehalts während der Elternteilzeit - keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/440RdW 2023, 587 Heft 8 v. 16.8.2023

VKG: § 8

MSchG: §§ 14, 15h

Haben die Arbeitsvertragsparteien eine All-in-Vereinbarung abgeschlossen, ruht nach der stRsp des OGH während der Elternteilzeit (nur) jener Teil des Arbeitsentgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird. Darin ist weder eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten nach der Teilzeitarbeits-RL 97/81/EG und § 19d Abs 6 AZG noch eine mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts iSd Art 157 AEUV und § 3 Z 2 GlBG zu sehen.

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