UWG: §§ 1, 2
Bezeichnet sich ein Unternehmen auf Social-Media-Plattformen in Job-Annoncen als Österreichs größtes privat geführtes Unternehmen im Bereich Gebäudeautomation bzw -technik, kann dies grds als irreführende Geschäftspraktik iS einer unlauteren Spitzenstellungswerbung angesehen werden.