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Qualifiziertes Nachrangdarlehen - Auslegung, Klauselkontrolle und Transparenzgebot

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2023/417RdW 2023, 564 Heft 8 v. 16.8.2023

ABGB: §§ 864a, 879 Abs 3, § 914

KSchG: § 6 Abs 3

Die Nachrangklausel eines qualifizierten Nachrangdarlehens unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB, weil sie zur Regelung der Hauptleistungspflichten zählt.

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