Art 2 "Allgemeine Bedingungen für die Haushalt & Eigenheim Versicherung (ABHE 2017|EH07; kurz: ABHE 2017)" regelt nach seiner Überschrift "versicherte Risiken, zusätzliche Deckung und von der Versicherung gedeckte Schäden". Nach Art 2.2.1. ABHE 2017 deckt die Versicherung ua den Schaden der direkten mechanischen Einwirkung des Sturms. Hier ist der Schaden im Keller jedoch nicht durch eine rein mechanische Einwirkung des Sturms verursacht worden, sondern durch das Einknicken des aufblasbaren Pools im Zuge des Sturms, wodurch schwallartig Pool-Wasser über einen Kellerfenster-Lichtschacht durch das - geschlossene - Kellerfenster in die Kellerräumlichkeiten eindrang. Dieser Schaden ist somit nicht nach Art 2 ABHE 2017 gedeckt.