Das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts ist für Österreich mit 28. 7. 2023 in Kraft getreten (BGBl III 2023/117).
Das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts ist für Österreich mit 28. 7. 2023 in Kraft getreten (BGBl III 2023/117).