Langt eine schriftliche Eingabe beim zuständigen Team der Betrieblichen Veranlagung des Finanzamtes erst ein, nachdem die über FinanzOnline eingereichte Steuererklärung veranlagt ist, kann eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO gegeben sein. - VwGH 17. 5. 2023, Ro 2023/13/0008.