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AbgÄG 2023: Gebäudeentnahme und Wohngebäude bei Betriebsaufgabe

SteuerrechtUniv-Prof. DDr. Gunter Mayr, Bundesministerium für FinanzenRdW 2023/389RdW 2023, 517 Heft 7 v. 20.7.2023

zuvor abrufbar unter RdW_digitalOnly 2023/47

Das AbgÄG 2023 sieht eine Fülle von steuerlichen Maßnahmen vor.11Vgl Mayr, Das AbgÄG 2023 im Überblick, RdW 2023/388 (Beitrag zuvor). Eine auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkende Änderung bei der Bewertung von Gebäudeentnahmen in § 6 Z 4 EStG bewirkt aber eine beachtliche systematische Änderung, die sich zudem auf die Betriebsaufgabe erstreckt und für Vereinfachung sorgt. Der Beitrag beleuchtet diese Änderungen etwas näher.

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