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Das AbgÄG 2023 sieht eine Fülle von steuerlichen Maßnahmen vor.1 Eine auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkende Änderung bei der Bewertung von Gebäudeentnahmen in § 6 Z 4 EStG bewirkt aber eine beachtliche systematische Änderung, die sich zudem auf die Betriebsaufgabe erstreckt und für Vereinfachung sorgt. Der Beitrag beleuchtet diese Änderungen etwas näher.