EFZG: §§ 4, 5
Die Krankmeldung eines überlassenen AN an den Beschäftiger ist für die Erfüllung seiner Meldepflicht ausreichend, wenn der AN keinen Grund zur Annahme hat, dass Informationen über seine Arbeitsunfähigkeit im Verhältnis zwischen Überlasser und Beschäftiger nicht unverzüglich weitergeleitet werden.