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Verschiedene Haftpflichtversicherer für verschiedene Risiken

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/371RdW 2023, 500 Heft 7 v. 20.7.2023

VersVG: § 149

Im vorliegenden Fall hat eine Abschlussprüferin und Prospektkontrollerin (Kl) bei einem Haftpflichtversicherer (Bekl) das Risiko "Prospektkontrolle" ("PK-Risiko") versichert und bei anderen Haftpflichtversicherern die Tätigkeit als Abschlussprüferin ("AP-Risiko"); für dieses Risiko war der bekl Versicherer lediglich Exzedentenversicherer. Gegen die Kl werden von geschädigten Anlegern Ansprüche erhoben, die - in Form der Anspruchskonkurrenz - sowohl auf Prospekthaftung als auch auf ihre Haftung als Abschlussprüferin gestützt werden.

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