ABGB: §§ 864a, 879
KSchG: §§ 28, 29
Im "Aushang Preise und Konditionen für Safes Stand Dezember 2020" ist für die Ausgabe der Safeschlüssel eine Kaution von 200 bzw 120 € vorgesehen und folgende Klausel enthalten: "Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses unverzinst rückerstattet." Diese Klausel ist weder gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB noch überraschend und nachteilig iSd § 864a ABGB.