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Verbandsklage: Bank-AGB - unverzinste Kaution für Safe

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/369RdW 2023, 499 Heft 7 v. 20.7.2023

ABGB: §§ 864a, 879

KSchG: §§ 28, 29

Im "Aushang Preise und Konditionen für Safes Stand Dezember 2020" ist für die Ausgabe der Safeschlüssel eine Kaution von 200 bzw 120 € vorgesehen und folgende Klausel enthalten: "Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses unverzinst rückerstattet." Diese Klausel ist weder gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB noch überraschend und nachteilig iSd § 864a ABGB.

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