RL 2014/17/EU : Art 25
Art 25 Abs 1 RL 2014/17/EU [über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher] (WIKrRL) steht einer nationalen Regelung (§ 20 HIKrG idF vor BGBl I 2021/1) nicht entgegen, die vorsieht, dass das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits nur die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten umfasst.