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Anfechtung eines Vergleichs durch Haftpflichtversicherer

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/358RdW 2023, 492 Heft 7 v. 20.7.2023

ABGB: §§ 870, 1380

Sinn einer Abfindungserklärung ist die einvernehmliche endgültige Festlegung eines vorher streitigen oder zweifelhaften Rechts. Auch Abfindungserklärungen gegenüber Haftpflichtversicherern können daher (bei Annahme durch diese) einen Vergleich iSd § 1380 ABGB darstellen.

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