EO: § 35
Ob ein titulierter Anspruch des früheren Gesellschafters einer GmbH auf Gewährung von Einsicht in bestimmte Geschäftsunterlagen bereits erfüllt wurde (und damit erloschen ist), hängt naturgemäß stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher grds keine erhebliche Rechtsfrage.