Die Bedeutung des Berufsstandes der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nahm in den letzten Jahren rasant zu. Seine Unentbehrlichkeit zeigt sich besonders dann, wenn in persönlichen Bereichen von Unternehmen, Körperschaften oder Privatpersonen die Vermittlung zwischen deren Interessen auf der einen Seite und jenen des Staates auf der anderen Seite aufgrund der durch ihn erlassenen Normen, Vorschriften und Gesetze notwendig wird. Dabei wird im Zuge der Erbringung jener essenziellen Dienstleistungen ein immens hoher Qualitätsstandard garantiert und gewährleistet. Um den gewohnten Standard zu sichern und das Ansehen sowie die Ehre des Berufsstandes der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufrechterhalten zu können, bedarf es einer entsprechenden Kontrollinstanz. Diese äußert sich durch standesinterne Rechte - das Standesrecht und das Disziplinarrecht. Grds wird im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zwischen Berufspflichten auf der einen und Standespflichten auf der anderen Seite differenziert. Das erklärte Ziel ist, anhand von Berufspflichten primär den Schutz des Mandanten zu gewährleisten, während sich die Standespflichten auf die Ehre und das Ansehen des Standes und dadurch auf das öffentliche Interesse beziehen. Die standesrechtlichen Sanktionen und Konsequenzen sind oftmals drakonisch. Dieser Beitrag setzt sich mit dem Standes- und Disziplinarrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Detail auseinander und soll so als "Leitfaden" für Mitglieder dieses Standes, Berufsanwärter und Vertreter in Disziplinarverfahren dienen.