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(Verfrühte) Angst vor dem Doppelexequatur?

WirtschaftsrechtMag. Elisabeth Tretthahn-Wolski, LL.M. (LSE)/Dr. Adrian Zwettler, MA (KCL), BARdW 2023/347RdW 2023, 476 Heft 7 v. 20.7.2023

zuvor abrufbar unter RdW_digitalOnly 2023/46

Bis zuletzt konnte im Wesentlichen als unstrittig angesehen werden, dass die EuGVVO kein Doppelexequatur11Der Begriff "Doppelexequatur" selbst ist freilich seit dem Entfall des Exequaturverfahrens zwischen Mitgliedstaaten nicht mehr vollständig korrekt. erlaubt.22Vgl etwa Leible in Rauscher, EuZPR/EUIPR (2016) Art 2 Brüssel Ia-VO Rz 17; Kodek in Czernich/Kodek/Mayr, Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht4 Art 36 EuGVVO Rz 24; Gottwald in MöKoZPO6 Art 2 Brüssel Ia-VO Rz 7. Eine in einem Mitgliedstaat anerkennungsfähige drittstaatliche Entscheidung sollte nicht via EuGVVO in alle anderen Mitgliedstaaten exportiert werden können. Diese hA konnte sich nicht zuletzt auf vermeintlich klare Aussagen des EuGH in der Rs Owens stützen.33EuGH 20. 1. 1994, C-129/92 , Owens Bank Ltd. Seit der - auf Vorlagefragen des OGH zurückgehenden - Entscheidung des EuGH in der Rs C-568/20 und der diese nur zwei Monate später etwas relativierenden Entscheidung des EuGH in der Rs C-700/20 bestehen an dieser Annahme jedoch erhebliche Zweifel.

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